Bausachverständiger / Baubiologen

Gutachterliche Verantwortung verlangt nach klarem Schutz.

Als Bausachverständiger tragen Sie nicht nur fachliche Verantwortung – Ihre Arbeit berührt auch haftungsrelevante Bereiche der Bauplanung. Ob bei der Beurteilung von Schäden, Gutachten oder BBQÜ: Ohne passende Berufshaftpflicht mit Objektschadendeckung entsteht schnell ein rechtlicher Graubereich. Ich unterstütze Sie dabei, die richtige Absicherung zu wählen – klar, kompetent und unabhängig.

Betriebs- vs. Berufshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichversicherung
Berufshaftpflichversicherung

Lassen Sie uns über Ihre Versicherung sprechen

Ich biete Ihnen eine kostenfreie Einschätzung Ihrer aktuellen Absicherung. Gemeinsam prüfen wir, ob Sie wirklich alle relevanten Risiken abgedeckt haben – gerade bei komplexen Tätigkeiten wie der baubegleitenden Qualitätsüberwachung.

Braucht der Bausachverständige eine Planungshaftpflicht?

Die Frage lässt sich eindeutig mit JA beantworten. Allerdings sorgt die Begrifflichkeit „Planungshaftpflicht“ für Missverständnisse. Beim Planen denkt man in erster Linie an einen Ingenieur oder Architekten der Bauwerke plant. Der Gutachter ist jedoch nur gutachtlich am Bauwerk unterwegs. Aber genau an diesem Punkt liegt die Schnittmenge zu den Ingenieuren in der Hochbauplanung. Beide Gruppen, Gutachter wie Ingenieur, werden freiberuflich am Bauwerk tätig. Diese Art der freiberuflichen Tätigkeit kann man nur über eine Berufshaftpflicht mit Objektschadendeckung versichern (quasi ein Synonym für die „Planungshaftpflicht“).

Woran erkenne ich eine Berufshaftpflicht mit Objektschadendeckung?

Das Prüfen einer Police ist für den Laien eher anspruchsvoll. Sie können hierzu unsere Checkliste nutzen (Verlinkung). Allerdings baut diese Liste auf einem 3-stündigen Fachvortrag auf. Wenn Sie tiefer in die Materie eindringen möchten, empfehle ich ein Seminar bei EIPOS in Dresden zu buchen. Der ausführliche Sachverständigenvortrag wird dort mindestens 1-mal pro Jahr angeboten. Ansonsten schauen Sie gern nach Veranstaltungsterminen auf der Website. Vielleicht ist für Sie was Passendes dabei. Sie können auch unseren kostenfreien Service „Police prüfen“ nutzen (Verlinkung). Das geht für Sie am schnellsten und Sie bekommen eine Rückmeldung vom Fachmann.

BBQÜ – Fachplaner versus Bausachverständiger. Wann wird der Bogen überspannt?

Die Tatsache, dass der Bausachverständige im Grunde den gleichen Versicherungsschutz wie ein Fachplaner genießt, führt in der Praxis häufig dazu, dass die Tätigkeit des Bausachverständigen zu weit geht. 

Wenn Sie in Ihrer Police lediglich als Bausachverständiger (Berufsbildklausel!) versichert sind, sollten Sie auch es bei der Ist-Analyse und den Empfehlungen belassen. Bei der BBQÜ z. B.  geht die Meinung sehr weit auseinander. Unter Umständen kann man sie als berufsbildzugehörig einstufen. Das hängt jedoch sehr stark von der vertraglichen Gestaltung ab. Ich sehe hier einen Graubereich, den man eventuell auch anders lösen kann. Sprechen Sie mich gerne an! 

Was kostet eine Berufshaftpflicht für einen Bausachverständigen?

Die Planungshaftpflicht für einen Bausachverständigen ist bei weitem nicht so teuer wie die Variante für des Architekten-Risiko. Die Jahresprämie für die Versicherung ist umsatzabhängig und startet je nach Nachlassoption bei Beträgen um die 600 € netto pro Jahr. Bei Umsätzen über 50.000 T€ wird die Prämie häufig anhand eines Prämiensatzes ermittelt. Siehe auch (Verlinkung ARCHING Prämie)

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FAQ's

Hier beantworte ich einige typische Fragen, die mir Bausachverständige in Beratungsgesprächen regelmäßig stellen.

Ja und nein. Grundvoraussetzung ist eine echte Berufshaftpflicht mit Objektschadendeckung. Es hängt jedoch auch von der vertraglichen Formulierung und der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit ab. Das Thema ist anspruchsvoll. Buchen Sie einen Beratungstermin bei uns.

Ja, auch wenn das Labor eigenständig für seine Untersuchungen haftet, muss der anteilige Umsatz angegeben werden. Viele Versicherer gewähren allerdings einen Rabatt auf die Vergabeleistungen

Hierzu muss im Vertrag die Position „Tätigkeitsschaden“ mitversichert sein. Im Rahmen der Tätigkeitsschäden kann eine Bauteilöffnung mitversichert werden. Fragen Sie hierzu Ihren Versicherungsvermittler oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Viele ältere Verträge arbeiten noch mit überholten Begrifflichkeiten oder decken moderne Gutachterleistungen nicht vollständig ab. Achten Sie auf Begriffe wie „Beratungsfehler“ ohne Bezug zur Objektbeteiligung – das kann ein Hinweis auf unzureichenden Schutz sein. Nutzen Sie gerne unseren Service zur Policenprüfung, um Klarheit zu erhalten.

Die Berufsbildklausel legt fest, welche Tätigkeiten konkret versichert sind. Gerade bei Gutachtern, die auch in angrenzenden Bereichen tätig werden (z. B. Bauleitung oder Fachplanung), ist diese Formulierung entscheidend. Abweichungen vom Kernberuf können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Kontaktieren Sie mich gerne

Ich bin auf die Absicherung von Bausachverständigen spezialisiert und unterstütze Sie mit Fachwissen und Erfahrung. Melden Sie sich – ich nehme mir Zeit, Ihre aktuelle Absicherung zu prüfen und gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung zu finden.

Adresse :

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