Ingeneure & Architekten
Unterschied zwischen Betriebs- und Berufshaftpflicht (Planungshaftpflicht)
Wie man schon vom Namen entnehmen kann, bezieht sich die Betriebshaftpflicht auf die Haftpflicht einer Firma (einem ausführenden Unternehmen).
Betriebshaftpflicht = Gewerbebetrieb, Ausführendes oder herstellendes Unternehmen
Berufshaftpflicht = Freiberufler, planend, beratend gutachtlich tätig
Beispiel: Vom Bauunternehmer fehlerhaft ausgeführte Abdichtung. Feuchteschäden im Keller. Dies wäre ein Erfüllungsschaden. Die Mangelbeseitigung wird nicht von der Haftpflicht des Handwerkers bezahlt.
Beispiel: Vom Ingenieur fehlerhaft geplante Abdichtung. Feuchteschäden im Keller. Das erneute Planen wäre der Erfüllungsschaden – nicht versichert! Die Mangelbeseitigung wird jedoch von der Berufshaftpflicht übernommen.
Der Klassiker: Abdichtung richtig geplant – Ausführung fehlerhaft. Wenn der Ingenieur die Bauüberwachung zu verantworten hatte, kann er auch für die fehlerhafte Ausführung belangt werden. Preisfrage: Wen verklagt der Bauherr? Vermutlich den Ingenieur. Denn dessen Haftpflicht würde für den Schaden am Bauwerk aufkommen.
Personalunion GU/GÜ-Tätigkeit
Aufgrund der Tatsache, dass die Berufshaftpflicht deutlich mehr Bauschäden reguliert als die Haftpflicht des Handwerkers, werden die Bereiche handwerkliche Ausführung und Planung versicherungtechnisch extrem voneinander getrennt. Wenn der Ingenieur seine eigene Planung auch handwerklich ausführt, besteht für die Planungsfehler kein Versicherungsschutz. Das gleiche bei einer Personalunion.
Beispiel: Einzelunternehmer Architekt Axel Mustermann plant für Mustermann Rohbau GmbH (hier ist Axel Mustermann zu 30 % Gesellschafter) = kein Versicherungsschutz
Beispiel: Einzelunternehmer Architekt Axel Mustermann plant für Mustermann Rohbau GmbH (hier ist seine Gattin zu 100% Gesellschafterin) = kein Versicherungsschutz
Beispiel: Mustermann Rohbau GmbH hat einen angestellten Architekten und erstellt schlüsselfertiges Bauen (als GU) = kein Versicherungsschutz für fehlerhafte Planung!
Anmerkung: die Mustermann Rohbau GmbH wird eine Betriebshaftpflicht vorhalten – somit grundsätzlich keine Versicherungsschutz für Planung. Wenn die GmbH eine Berufshaftpflicht hätte, besteht kein Versicherungsschutz für die eigene Ausführung. Ausnahme: Drittplanung
Beispiel: Einzelunternehmer Architekt Axel Mustermann plant für Mustermann Bauträger GmbH (hier ist seine Gattin zu 100% Gesellschafterin) = Versicherungsschutz möglich, anspruchsvoll und beratungsintensiv, muss separat beantragt werden.
Beispielrechnung
Bei vielen meiner Vorträge ist die Versicherungsprämie ein zentrales Thema. Es ist immer wieder erstaunlich, wie wenig die Ingenieure über den Kostenfaktor “Berufshaftpflicht” wissen. Diese kleine Informationsreihe soll für Aufklärung sorgen.
Für gewöhnlich handelt es sich bei der Berufshaftpflicht um sogenannte Umsatztarife. Das erzielte Jahresnettohonorar gilt in dem Zusammenhang als Berechnungsgrundlage. Um die Versicherungsprämie zu ermitteln, wird das Honorar mit dem vereinbarten Prämiensatz multipliziert. Der Prämiensatz wird in tausendstel (also Promille) angegeben. Je nach Bürogröße, Berufsbild und vielen anderen Faktoren sollte sich der Prämiensatz bei den meisten Büros zwischen 10 und 20 %o bewegen.
Beispiel:
Jahresnettohonorar 324.000 € * 12,6438 %o = 4.096,59 € (Jahresnettoprämie)
Die Nettoprämie ist der Wert womit der Versicherer sein Risiko kalkulieren muss. Für den Endkunden kommt leider noch die Versicherungssteuer hinzu. Die Höhe der Versicherungssteuer hängt von der jeweiligen Versicherungssparte ab. Bei der Haftpflicht beträgt sie 19 %. Somit ergibt sich:
4.096,59 € * 1,19 = 4.874,94 € Bruttoprämie für den Kunden
Die Gesamtkostenquote für die Berufshaftpflicht kann man im o. g. Beispiel wie folgt veranschlagen:
12,6438 %o * 1,19 = 15,0461 %o oder mit anderen Worten ca. 1,5 % vom Umsatz sollte in diesem Fall der Freiberufler als Kostenquote für die Berufshaftpflicht einkalkulieren. Sie sehen, den Prämiensatz seines Vertrags zu kennen, ist ein interessantes Detail.
Sie haben Fragen zur Berufshaftpflicht? Dann her damit!
Berufshaftpflicht verstehen – praxisnah erklärt
Ob Planung, Beratung oder Bauüberwachung – für Ingenieure und Architekten ist die Berufshaftpflichtversicherung unerlässlich. Doch was verbirgt sich hinter Begriffen wie „Versicherungsprämie“, „objektbezogene Anhebungen“ oder den „Grenzen des Versicherungsschutzes“?
In den folgenden Abschnitten erkläre ich Ihnen diese Themen konkret, nachvollziehbar und mit Blick auf die Praxis – damit Sie im Alltag rechtssicher unterwegs sind.
Versicherungsprämie – wie setzt sie sich zusammen?
Die Versicherungsprämie wird auf Grundlage Ihres Jahreshonorars ermittelt – multipliziert mit einem sogenannten Promillesatz. Dieser variiert je nach Branche, Tätigkeitsfeld und Versicherer.
Was viele übersehen: Die Prämie ist nicht gleich der Betrag, den Sie zahlen. Hinzu kommen u. a. Versicherungssteuer und ggf. Zuschläge. Ich zeige Ihnen, wie Sie nachvollziehen, ob Ihre Prämie realistisch ist – und wie sich Über- oder Unterversicherung vermeiden lässt.
Ante luctus a tincidunt dictum fusce fringilla porta. Risus cras dis donec conubia tristique consequat a morbi. Amet ac ipsum imperdiet nec nullam. Phasellus tempor fusce torquent donec etiam tincidunt platea litora. Aenean convallis conubia at nibh molestie semper diam rhoncus ad neque. Suscipit velit per magnis purus parturient. Dis at litora dictum finibus montes pulvinar lorem in accumsan.
Objektbezogene Anhebungen
Nicht jedes Projekt ist gleich – und manche Bauvorhaben sprengen den üblichen Rahmen. In solchen Fällen kann der Versicherer eine sogenannte objektbezogene Anhebung verlangen. Das bedeutet konkret: Für besonders große, komplexe oder risikobehaftete Objekte wird der Versicherungsschutz speziell angepasst – und die Deckungssumme temporär erhöht.
Diese Erweiterung ist jedoch nicht automatisch im Standardvertrag enthalten, sondern geht mit einer zusätzlichen Prämie einher. Wichtig ist: Nicht jede Anhebung ist sinnvoll oder notwendig – und nicht jede angebotene Zusatzdeckung entspricht dem tatsächlichen Risiko.
Ich unterstütze Sie dabei, diese Entscheidungen fundiert zu treffen: Wann lohnt sich die Anhebung? Was genau verlangt der Versicherer? Und wie lässt sich die zusätzliche Prämie im Gesamtkontext beurteilen?
Grenzen des Versicherungsschutzes
Nicht alles, was Sie als Ingenieur oder Architekt leisten, ist automatisch von Ihrer Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt. Der Schutz orientiert sich am klassischen Berufsbild – alles, was darüber hinausgeht, erfordert besondere Aufmerksamkeit.
Beispielhafte Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko:
Bauüberwachung und Bauleitung
GU/GÜ-Leistungen (Generalunternehmer/-übernehmer)
Bauträgerfunktionen
Planungsleistungen im Ausland
Für diese Tätigkeiten gelten oft besondere Bedingungen oder sogar Ausschlüsse. Das Problem: Viele Policen decken diese Risiken nur unzureichend oder gar nicht ab – obwohl sie in der Praxis längst zum Berufsalltag gehören.
Mein Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre aktuellen Tätigkeiten vom bestehenden Versicherungsschutz erfasst sind. Im Zweifel lohnt sich eine individuelle Erweiterung oder Umstellung der Police – bevor es zu einem Schadensfall kommt.

Abdeckung besprechen.
Jede Versicherungslösung sollte so individuell sein wie Ihr Tätigkeitsfeld. Gerade bei komplexeren Projekten oder sich wandelnden Anforderungen lohnt sich ein genauer Blick auf die bestehende Police. Sind alle Leistungen wirklich abgedeckt? Gibt es Lücken, die geschlossen werden müssen? Oder zahlen Sie vielleicht für Risiken, die gar nicht mehr relevant sind?
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Absicherung gezielt zu prüfen – und bei Bedarf gemeinsam mit dem Versicherer optimal anzupassen.
FAQ's
Sie haben Fragen – ich liefere Antworten. In diesem Bereich finden Sie kompakte Erläuterungen zu typischen Unsicherheiten, die mir in der Praxis häufig begegnen. Vielleicht ist Ihre Frage schon dabei – ansonsten helfe ich natürlich auch persönlich weiter.
Was bedeutet Verstoßtheorie in der Praxis?
Die Versicherung greift bei einem Fehler, nicht bei einem entstandenen Schaden – auch wenn dieser erst Jahre später sichtbar wird.
Wie wird die Prämie konkret berechnet?
Grundlage ist Ihr Jahreshonorar – multipliziert mit einem vereinbarten Promillesatz.
Was sind objektbezogene Anhebungen?
Temporäre Deckungserweiterungen für besondere Projekte mit erhöhtem Risiko.
Bin ich bei GU-/GÜ-Tätigkeiten abgesichert?
Nicht automatisch – hier braucht es eine gesonderte Prüfung und ggf. separate Verträge.
Welche Leistungen sind explizit ausgeschlossen?
Etwa die Nachbesserung von Planungen, die im eigenen Bauunternehmen umgesetzt werden. Ich prüfe Ihre Police im Detail.

Kontaktieren Sie mich gerne
Ich bin auf die Absicherung von Ingenieuren, Architekten und Bausachverständigen spezialisiert – und unterstütze Sie mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung. Gemeinsam analysieren wir Ihre aktuelle Situation und finden eine Lösung, die wirklich zu Ihrem beruflichen Alltag passt.
Adresse :
Musterstraße 7
Nummer :
+491234356789
Email Addresse :
mail@bhv-wissen.de